THERAPIEABLAUF

Wenn Sie sich bisher nicht bei mir in Behandlung befinden, findet zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) statt. Um diese zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns im Rahmen der telefonischen Sprechzeiten oder nutzen Sie die Terminbuchung online.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit zum Ersttermin:

  • die aktuelle und gültige Krankenversichertenkarte des Kindes
  • Schulzeugnisse
  • vorhandene Arztbriefe/Medikamentenplan/Gutachten etc.

Bei jüngeren Kindern findet das Erstgespräch meist als gemeinsames Gespräch zusammen mit den Eltern oder auch als reines Elterngespräch statt. Es kann aber auch sein, dass ein Teil des Gesprächs mit den Eltern allein oder mit dem Kind alleine geführt wird. Bei Jugendlichen findet das Erstgespräch auf Wunsch des Jugendlichen nur zu Beginn oder während des gesamten Gesprächs im Beisein eines Sorgeberechtigten statt. Sollte vorab eine Bestätigung der/des Sorgeberechtigten vorliegen, kann das Gespräch mit dem Jugendlichen (ab 15 Jahren) auch alleine durchgeführt werden.

Am Ende des Erstgesprächs wird eine Einschätzung mitgeteilt, welche der unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten sinnvoll erscheinen. Hierzu gehören z.B. psychotherapeutische Behandlung (Einzel- oder Gruppenpsychotherapie), teilstationäre oder stationäre Therapieangebote, Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe oder Selbsthilfe- und Beratungsangebote.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der psychotherapeutischen Sprechstunde zunächst um ein Gespräch und keinen Therapieplatz handelt. In der Regel muss mit Wartezeiten gerechnet werden, wobei diese bei den Gruppentherapien meistens geringer sind. Falls die Kapazitäten bei mir vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, in weiteren psychotherapeutischen Sprechstunden sowie der Probatorik eine umfangreiche Diagnostik durchzuführen und zugleich für Sie/Dich und für mich auszutesten, ob eine vertrauensvolle, positive Zusammenarbeit möglich ist. Schließlich handelt es sich oft um vertrauliche Themen, für die eine beidseitige Vertrauensbasis notwendig ist, um mögliche Störungsbilder oder problematische Verhaltensweisen ändern zu können.

Wenn wir uns gemeinsam für die Durchführung einer Therapie in meiner Praxis entscheiden, stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Dies beinhaltet in der Regel zunächst 12 Therapiesitzungen + 3 Bezugspersonenstunden a 50 Minuten (KZT1) und kann, falls dies nicht ausreicht, per Antrag um weitere 12 + 3 Stunden verlängert werden (KZT2). In bestimmten Fällen kann es auch notwendig sein, vorab oder im Verlauf der Behandlung einen Antrag auf Langzeittherapie (60 + 15 Stunden) zu stellen.

Für gesetzlich Krankenversicherte entstehen keine Kosten, da wir die Kostenübernahme vorab bei der zuständigen Krankenkasse beantragen.

© JULIAN KULDER 2020