PRAXISANGEBOT
Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
Die Abrechnung der Behandlungskosten ist mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen möglich. Informationen zu privaten Versicherungen und Selbstzahlern siehe unten unter „Kosten“.
In meiner Praxis biete ich verhaltenstherapeutisch-orientierte Behandlungen in Einzel- & Gruppentherapien mit begleitenden Sitzungen für Eltern/Bezugspersonen an.
Anlass, Kontakt zu mir aufzunehmen könnte z. B. sein:
- aggressives und oppositionelles Verhalten
- dissoziales Verhalten, wie weglaufen, Schule schwänzen, stehlen und lügen
- selbstverletzendes Verhalten, wie z.B. Ritzen oder exzessives Nägelkauen
- Panikattacken
- Ängste, wie z.B. Trennungsangst, soziale Ängste, Leistungsängste oder Schulangst
- quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen (Zwänge) und Tics
- anhaltende (motorische/seelische) Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen, Schulverweigerung
- Stress, Mobbing
- Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit, Depression
- übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
- düstere, lebensmüde Stimmungen
- Essstörungen wie Magersucht, Bulimie, Essanfälle/Binge-Eating
- Einnässen und Einkoten
- traumatische Erfahrungen
- Geschlechtsdysphorie/Geschlechtsinkongruenz oder Transidentität
- körperliche Beschwerden ohne erkennbare Ursache, wie z.B. Kopf- und Bauchschmerzen uvm.
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen ist möglich. Es fallen keine Kosten für Sie an.
Private Krankenversicherung:
Bei einer privaten Versicherung wird empfohlen, vorab Kontakt zu der Versicherung aufzunehmen, um die genauen Versicherungsbedingungen und Konditionen des Vertrages zu erfragen. Die Kostenübernahme wird hierbei seitens der Familie/des Patienten geklärt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 01.07.2024.
Selbstzahler:
Gründe für Selbstzahler gibt es verschiedene: falls Sie z.B. eine zeitnahe (ADHS)-Diagnostik wünschen und nicht auf freie Kapazitäten über die GKV warten wollen, geringe Bürokratie, Anonymität/Diskretion und keine Dokumentation oder Vorgaben seitens der Krankenkasse, Flexibilität bzgl. der Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Häufigkeit der Sitzungen) und zumeist keine langen Wartezeiten.
Als Selbstzahler richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 01.07.2024.
Basis der Behandlung in meiner Praxis stellt die kognitive Verhaltenstherapie dar.
Gerne können wir alles Weitere bei einem persönlichen Termin besprechen. Im Rahmen des Erstgesprächs wird zudem ein Infoblatt über ambulante Psychotherapie allgemein sowie über die einzelnen anerkannten Therapieverfahren ausgegeben und besprochen. Falls jedoch vorab schon Interesse besteht, sich intensiver über das Thema Psychotherapie zu informieren, sind nachfolgend schon einmal einige Infos zusammengestellt:
Was ist Psychotherapie? Erklärt für Kinder und junge Jugendliche
Wenn du mehr darüber erfahren willst, was eine Psychotherapie ist und wie dir ein Psychotherapeut helfen kann, dann lade dir die Informationen der DGVT für Kinder und Jugendliche herunter oder lese sie am Bildschirm. Klicke dafür auf diesen Link: Patienteninfo KiJu
Weitere Informationen für Eltern und andere Bezugspersonen über Psychotherapie finden Sie in einem Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer, den Sie hier herunterladen oder lesen können.
© JULIAN KULDER 2020
